Für eine korrekte Anzeige der Inhalte dieser Website muss die JavaScript Funktion aktiviert werden.

Helfen Sie uns, den freien Wettbewerb im Kfz.-Reparaturmarkt zu erhalten, indem Sie auf der Internet-Seite auch für Ihr Recht auf freie Werkstattwahl stimmen.

Was bedeutet die neue GVO für die Regelungen zu Wartungen und Reparaturen während der Garantielaufzeit?
In der Kfz.-GVO (EU) Nr. 461/2010 steht dazu nichts, sondern in den dazugehörigen
Leitlinien. Dort stellt die Kommission klar, dass auch während der Garantie-/Gewähr-
leistungszeit  der Kunde  grundsätzlich  die Möglichkeit  haben muss, Wartungen  und
Instandsetzungsarbeiten  an  seinem  Fahrzeug  bei  nicht  zum  Netz  des  betroffenen
Herstellers gehörenden Werkstätten durchführen zu lassen. 
 
Das bedeutet, dass es hier  im Vergleich  zur heutigen Situation grundsätzlich  keine
Veränderungen gibt. Damit kann der Kunde normale Wartungs- und Reparaturarbei-
ten auch während der Garantiezeit bei  jeder Werkstatt  in Auftrag geben. Garantiear-
beiten,  Sachmängelhaftungsarbeiten  und  Arbeiten  aufgrund  von  Rückrufaktionen
müssen aber in der vertragsgebundenen Werkstatt durchgeführt werden. 
 
Zum Thema Ersatzteile:                                                                                                               
Gibt es  in der neuen Kfz-GVO  (EU) Nr. 461/2010 oder  in der Vertikal-GVO  (EU)
Nr. 330/2010 eine Regelung zur Verwendung von Ersatzteilen während der Ga-
rantiezeit?
Nein. Aber aus den Leitlinien zur Kfz-GVO  (EU) Nr. 461/2010 ergibt sich, dass wie
schon  heute weder markengebundene  noch markenungebundene Werkstätten  ver-
pflichtet werden  können,  für  normale Wartungs-  und  Instandsetzungsarbeiten wäh-
rend des Garantiezeitraums, die aber nicht unter die Garantie fallen, vom Automobil-
hersteller  selbst  gelieferte  Originalersatzteile  zu  verwenden.  Für  Garantie-  (und
Sachmängelhaftungsarbeiten und bei Rückrufaktionen) kann der Hersteller aber              
verlangen, ausschließlich von ihm gelieferte Ersatzteile zu verwenden.